Als Mitarbeiter eines Unternehmens, egal ob groß oder klein, hat man es nicht immer leicht. Vor allem dann nicht, wenn der eigene Chef einen ausspionieren will. Doch darf er das überhaupt? Ist Videoüberwachung am Arbeitsplatz legal? In diesem Beitrag sehen wir uns die gesetzlichen Regelungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz an. Fest steht jedenfalls: Der Mitarbeiter muss in jedem Fall über die Kameraüberwachung informiert & mit ihr einverstanden sein.
Inhalt
Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Das Gesetz
Gesetzliche Situation in Deutschland
Man muss zwischen zwei Arten von Arbeitsplätzen unterscheiden: Arbeitsplätze mit Kundenverkehr und Arbeitsplätze ohne Kundenverkehr. Zu den Arbeitsplätzen mit Kundenverkehr zählen beispielsweise Banken, Lebensmittelgeschäfte oder andere Läden. Typische Arbeitsplätze ohne Kundenverkehr sind interne Büros, Pausenräume, etc.
Im ersten Fall sind Überwachungskameras in der Regel erlaubt. Sofern die entsprechenden Hinweisschilder erkenntlich sind, dürfen Arbeitgeber Plätze mit Kundenverkehr überwachen. Der Grund dafür kann sein, dass sie Diebstähle oder andere kriminelle Machenschaften aufklären wollen.
Im zweiten Fall sind Überwachungskameras normalerweise nicht oder nur für einen kurzen, temporären Zeitraum erlaubt. Dauernde Überwachung der Mitarbeiter ist in internen Räumen nicht erlaubt. Gar nicht erlaubt ist die Überwachung von Räumen, in denen Mitarbeiter in ihrer Privatsphäre eingeschnitten würden (beispielsweise Toiletten, Badezimmer, …).
Wenn Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen und trotzdem Überwachungsvideos anfertigen, kann das für die Firma rechtliche Konsequenzen mit hohen Geldbußen zur Folge haben. Solltest du dich in deiner Privatsphäre verletzt fühlen, ist es am besten, dass du den Betriebsrat kontaktierst.
Gesetzliche Situation in Österreich
In Österreich ist die Situation abhängig davon, ob es ein Unternehmen mit oder ohne Betriebsrat ist.
In Unternehmen mit Betriebsräten darf eine Überwachungskamera nur eingesetzt werden, wenn die Betriebsräte und die Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet haben. Ohne Betriebsvereinbarung ist so eine Überwachung nicht erlaubt.
Es gibt in Österreich auch viele Unternehmen ohne Betriebsrat. Dort ist die betriebsinterne Überwachung nur dann erlaubt, wenn alle Mitarbeiter zugestimmt haben. Sie dürfen ihre Zustimmung jedoch jederzeit widerrufen und die Leitung ist dann in der Pflicht, die Kameras wieder abzumontieren.
In Österreich gibt es seit 2010 einige Veränderungen im Datenschutzgesetz. Dort ist klipp und klar geregelt, dass Überwachungskameras, die nur zur Mitarbeiterkontrolle da sind, verboten sind. Ähnlich wie in Deutschland, dürfen Überwachungskameras jedoch eingesetzt werden, wenn es sich um Orte handelt, an denen es Kundenverkehr gibt.
Wenn du das Gefühl hast, zu Unrecht überwacht zu werden, musst du dich an den Betriebsrat wenden. Außerdem kannst du auch zur Arbeiterkammer oder zur Gewerkschaft gehen. Die Berater kümmern sich gerne um dein Problem.
Gesetzliche Situation in der Schweiz
Wie in Deutschland und in Österreich, ist auch in der Schweiz die ständige Überwachung von Mitarbeitern nicht erlaubt. Ein Gericht entschied 2009 in Lausanne jedoch, dass Überwachungskameras kurzfristig eingesetzt werden können – wenn es einen konkreten Verdacht gibt.
Überwachung ist außerdem erlaubt, wenn die „Gesundheit der Mitarbeiter nicht gefährdet ist“. Damit ist gemeint, dass eine Kamera, die nur einen kleinen Teil des Raumes filmt (etwa die Kassa) erlaubt ist, da sich die Mitarbeiter dort nur selten aufhalten und somit nicht dauernd überwacht werden.
Wenn nicht der ganze Raum aufgenommen wird, verstößt eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz in der Schweiz also nicht gegen das Gesetz.
Als Mitarbeiter hast du in der Schweiz ein Mitspracherecht bei der Anbringung der Überwachungssysteme. Wende dich im Notfall an einen Datenschutzbeauftragten.
Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Eine Frage der Notwendigkeit
Wenn du das Gefühl hast, dass die Überwachung an deinem Arbeitsplatz für die Mitarbeiter eher störend ist und keinen Sinn hat, kannst du mit deinem Vorgesetzten darüber reden. Gute Argumente gegen die Überwachung sind beispielsweise das Wohlbefinden der Mitarbeiter oder einfach die fehlende Notwendigkeit.
Solltest du mit deinen Argumenten nicht auf Verständnis stoßen, kannst du wenigstens darum bitten, dass die Kameras so ausgerichtet werden, dass nur die Bereiche, in denen sich die Kunden aufhalten, gefilmt werden. Außerdem hast du das Recht darauf, zu erfahren, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden. In Österreich besteht eine Löschungspflicht nach 72 Stunden, doch auch in anderen Ländern ist es gängige Praxis, dass Aufnahmen nach wenigen Tagen wieder gelöscht sind.