Hinweis: Dieser Artikel richtet sich an Leser aus Deutschland und wurde zuletzt im November 2017 aktualisiert. Änderungen vorbehalten.
In Deutschland gibt es gleich mehrere Gesetze, die den Einsatz von Geräten, die zur Videoüberwachung bestimmt sind, regeln.
Selbstverständlich gibt es in der Bevölkerung Meinungsverschiedenheiten: Während die einen den Einsatz von Überwachungskameras zur Steigerung der Sicherheit befürworten und selber auch Kameras einsetzen, sind die anderen über den Eingriff in die persönliche Privatsphäre besorgt und stehen Überwachungskameras eher skeptisch gegenüber.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Grundsätzlich ist gezielte Videoüberwachung im öffentlichen Raum nur dann erlaubt, wenn sie von staatlichen Stellen (zB. von der Polizei) ausgewertet wird.
In manchen öffentlichen Gebäuden kann Videoüberwachung auch privat erfolgen, es muss jedoch verhältnismäßig sein.
Es muss immer einen Grund geben, wieso gefilmt wird. Ein triftiger Grund ist zB. die Wahrung der Sicherheit.
Die Aufnahmen dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie aufgenommen wurden. Anschließend muss ein Löschvorgang eingeleitet werden.
Die Personen, die sich im betroffenen Raum bewegen, müssen über die Aufnahme informiert sein. Dazu kann man zB. ein Hinweisschild anbringen.
Videoüberwachung Zuhause/auf dem eigenen Grundstück
Wie auch bei der Videoüberwachung öffentlicher Räume, muss man sich auch bei der Überwachung des eigenen Grundstücks die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen: Ist der Einsatz einer Überwachungskamera notwendig und sinnvoll?
Als wichtigster Punkt bei der Heimüberwachung gilt: Nur das eigene Grundstück aufnehmen!
Nachdem die Kamera installiert wurde, sollte man sich also vergewissern, dass nicht unabsichtlich das Nachbarsgrundstück oder die Straße gefilmt wird.
Alle Personen müssen über die Videoüberwachung informiert werden (zB. mit einem Hinweisschild).
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Die aufgenommenen Videos dürfen nicht ewig gespeichert werden und sollten automatisch nach einigen Tagen gelöscht werden. Das spart außerdem viel Speicherplatz.
Wenn Personen unerlaubt aufgenommen werden (zB. weil man auch das Nachbarsgrundstück filmt), können betroffene Personen auf Schadenersatz klagen und die Löschung der Daten beantragen. Es kann auch zu heftigen Strafen kommen.